Bank muss über Rückvergütungen informieren

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Anlegern gestärkt, wenn es um den Nachweis einer mangelhaften Beratung geht.

Viele Investmentfonds zahlen dem Vermittler oder der Bank eine verdeckte Provision aus dem Ausgabeaufschlag. Doch auch darüber muss der Anlageberater den Kunden informieren. Verschweigt die Bank aber, dass sie von der empfohlenen Geldanlage profitiert, dann muss sie nachweisen können, dass keine Falschberatung vorlag. Gelingt ihr dieser nicht ganz einfache Beweis nicht, haftet sie gegenüber dem Kunden wegen vorsätzlicher Falschberatung für dessen Verluste aus dem empfohlenen Investment. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof die Rechte finanziell gebeutelter Anleger deutlich gestärkt. Zumindest für alte Geldanlagen erhöht dies die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz von der Bank. Es ist aber davon auszugehen, dass die Banken für die Zukunft deutlich mehr Vorsorge treffen, sich gegebenenfalls vor Gericht entlasten zu können.

 
 
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